1. Tätigkeit |
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Die Firma ungarndirekt.de , nachfolgend nur
ungarndirekt genannt, ist ein Unternehmen deutschen Rechts und betreibt
unter anderem die Internetplattform www.ungarndirekt.de als Plattform für
Ferienhausbesitzer, die Ihr Ferienhaus am Plattensee in eigener Regie und
Verantwortung, an Mieter für die Sommermonate vermitteln wollen. |
Die Firma ungarndirekt bietet ausschließlich
die Nutzung der oben gen. Internetrepräsentanz an und ist von den
zuständigen ungarischen und deutschen Behörden für diese Tätigkeit
zugelassen und mit allen Genehmigungen versehen. |
Die Firma ungarndirekt bietet keine Pauschalreisen, keine
Personenbeförderung oder andersartige Arrangements an und betreibt keine
Ferienhausvermittlung im eigentlichen rechtlichen Sinne. |
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2. Anmeldung |
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Mit Ihrem schriftlichen, mündlichen,
fernmündlichen oder per Email übermittelten Auftrag, zeigen Sie dem
jeweiligen Ferienhausbesitzer an, dass Sie sein Ferienhaus
rechtsverbindlich für einen gewissen Zeitraum (mindestens 7 Tage) mieten
möchten. |
Über die Annahme des Mietvertrages durch den
jeweiligen Ferienhausbesitzer informiert Sie dieser oder dessen
Beauftragter durch Übersendung einer für beide Seiten rechtsverbindlichen
Mietbestätigung mit Angabe des Tages- bzw. Gesamtmietpreises sowie Angabe
der vollständigen Adresse des Ferienhauses und der namentlichen Nennung
des Hausbesitzers / Vermieters / Vertragspartners. |
Für beide Seiten gilt deutsch als Vertrags-
und Verständigungssprache. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich
zwischen dem Mieter / Auftraggeber und dem Vermieter / Hausbesitzer /
Leistungsträger zustande. |
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3. Leistung, Preise |
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Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der vom Vermieter / Hausbesitzer im Internet veröffentlichten
Informationen zu dem jeweiligen Ferienhaus.
Eine Überprüfung dieser Angaben vor Ort durch die ungarndirekt findet
nicht statt. |
Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Endpreise inkl.
aller Mietnebenkosten (Gas/Wasser/Strom/Heizung, Kurtaxe etc.). Es werden
keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren, Provisionen, Kaution etc.
erhoben. |
Für die An- und Rückreise zum / vom Urlaubsort
ist der Mieter selbst verantwortlich. Mündliche Absprachen sind für die
Hausbesitzer / Vermieter nicht bindend. |
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4. Bezahlung |
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Bei Übersendung einer Mietbestätigung,
durch den Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist eine Vorkasse (Anzahlung) auf den Gesamtmietpreises fällig. |
Die Anzahlung kann: |
- bis zu max. 350.- € je nach Höhe des Mietpreises
bei Buchung von bis zu zwei Wochen |
- bis zu max. 450.- € je nach Höhe des Mietpreises
bei Buchung von drei und mehr Wochen betragen. |
Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der
jeweilige Vermieter / Hausbesitzer in eigener Verantwortung. |
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Die Vorkasse ist üblicherweise direkt auf ein
Konto des Vermieters oder auf ein Sammelkonto der Vermieter zu leisten. |
ungarndirekt nimmt nur Zahlungen entgegen,
wenn dazu ausdrücklich eine Vollmacht im Rahmen einen Servicevertrages des
jeweiligen Hausbesitzers / Vermieters vorliegt. |
Der jeweilige Hausbesitzer / Vermieter
bestimmt selbstständig wer zur Entgegennahme der Vorkasse bevollmächtigt
ist. Dem Kunden / Mieter wird dieses durch Übersendung eines
entsprechenden Überweisungsformulars mitgeteilt. |
Die Vorkasse ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung zu leisten.
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Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung der Vorkasse gilt die Mietbestätigung als hinfällig / die Buchung / Reservierung
als vom Mieter / Auftraggeber storniert. Der Mieter / Auftraggeber erhält über die Hinfälligkeit / Stornierung der Mietbestätigung eine kostenpflichtige schriftliche Mitteilung
durch den Vermieter oder dessen Beauftragten und ist zur Zahlung von 15% des eigentlichen Mietpreises als Stornokosten verpflichtet. |
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5. Rücktritt durch den Mieter |
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Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom
Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei der Auftragsannahmestelle oder direkt beim
Vermieter. Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus Beweisgründen wird
dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären
(Einschreibebrief). |
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder tritt er, ohne vom Mietvertrag zurückzutreten, das Mietverhältnis nicht an, so kann ein angemessener Ersatz,
seitens des Vermieters, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen
verlangt werden, und zwar nach folgender
Regelung: |
- bis 45. Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises |
- 44. Tag bis 15.Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises |
- 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises |
Erfolgt keine Stornierung und werden die Leistungen nicht in Anspruch genommen, sind 90% des Mietpreises zu zahlen. |
Der Kunde/Mieter hat stattdessen die Möglichkeit
gegenüber dem Vermieter / Hausbesitzer den Nachweis zuführen, dass dem
Vermieter / Hausbesitzer gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. |
Für den Mieter und dessen Familienangehörige
(Ehefrau / Ehemann, Sohn und Tochter) ist automatisch bei Buchung eine
Reiserücktrittskostenversicherung RRV (Basisschutz) im Mietpreis mit
enthalten.
Die Versicherung wird vom Vermieter / Besitzer des jeweiligen Ferienhauses
bei einer Versicherung seiner Wahl abgeschlossen (nähere Angaben zum
Umfang des Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem aktuellen Faltblatt
oder unserem Internetportal unter “Info”). Für alle anderen mitreisenden
Personen wird der Abschluss einer RRV dringend empfohlen, um finanzielle
Nachteile im Falle einer Stornierung auszuschließen. |
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6. Rücktritt vom Mietvertrag und Neuabschluss |
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Grundsätzlich kann bis 30 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag ohne eine Verpflichtung zur Zahlung der unter
Punkt 5 genannten Aufwandsentschädigung i.H. von
30% des Mietpreises zurückgetreten werden, wenn dabei gleichzeitig ein anderes Mietobjekt angemietet wird. In einem solchen Fall
entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10.- €. Im Falle eines Rücktritts nach dieser Frist wird auch bei Abschluss eines neuen Mietvertrages die unter
Punkt 5 genannte Aufwandsentschädigung für das alte Mietobjekt fällig. |
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7. Haftung |
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Die Firma ungarndirekt haftet
ausschließlich für ständige Erreichbarkeit, einwandfreie technische
Funktionalität und ständige Aktualisierung der Internetplattform
www.ungarndirekt.de
Sofern ein Servicevertrag zwischen ungarndirekt und dem jeweiligen
Vermieter besteht, haftet ungarndirekt im Rahmen der gesetzlichen
Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung sowie
für die gewissenhafte Vorbereitung des Mietverhältnisses. |
Die jeweiligen Vermieter/Hausbesitzer haften
für die die Richtigkeit der einzelnen Objektbeschreibungen und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Mietleistungen
sowie für den einwandfreien optischen und technischen Zustand des
Mietobjektes, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des
ungarischen Rechts. |
Der Kunde / Mieter kann den Vermieter /
Hausbesitzer / Vertragspartner ausschließlich an dem für den Wohnsitz des
Vermieters / Hausbesitzers / Vertragspartners zuständigen Gericht
verklagen. |
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vermittlungs- oder Mietvertrages zur Folge. |
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